Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger
Zusatzvereinbarung zum Vertrag über Hallo Marco und zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen dem Kunden, der einer beruflichen Schweigepflicht unterliegt („Berufsgeheimnisträger“), und der Bavarian Valley UG (haftungsbeschränkt), Passauer Str. 21, 81369 München („Bavarian Valley“, „wir“). Fassung 1.2, Stand 27. Oktober 2026.
Die Vereinbarung wird in Textform geschlossen (§ 126b BGB): Der Berufsgeheimnisträger stimmt ihr in der Anwendung zu, wir speichern Fassung, Zeitpunkt und Person und senden ihm den Text der Vereinbarung mit unserer Bestätigung per E-Mail. Auf Wunsch unterzeichnen wir sie zusätzlich.
1. Zweck und Anwendungsbereich
- Diese Vereinbarung gilt für Kunden, die zur Verschwiegenheit über fremde Geheimnisse verpflichtet sind, insbesondere nach § 203 Abs. 1 StGB: etwa Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie deren berufsmäßig tätige Gehilfen.
- Wenn Marco für den Berufsgeheimnisträger Anrufe annimmt oder Nachrichten beantwortet, können wir Kenntnis von Geheimnissen erlangen, die dem Berufsgeheimnisträger anvertraut wurden, zum Beispiel davon, dass jemand Patient oder Mandant ist, und vom Grund seines Anliegens. Wir wirken damit an der beruflichen Tätigkeit des Berufsgeheimnisträgers mit (sonstige mitwirkende Person im Sinne von § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB).
- Diese Vereinbarung soll es dem Berufsgeheimnisträger ermöglichen, seine Pflichten aus § 203 Abs. 3 und 4 StGB und aus seinem Berufsrecht zu erfüllen, insbesondere aus § 43e BRAO, § 39c PAO, § 26a BNotO, § 62a StBerG, § 50a WPO und § 9 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte in der für den Berufsgeheimnisträger geltenden Fassung.
2. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
- Wir verpflichten uns, über alle fremden Geheimnisse, die uns bei der Erbringung des Dienstes bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach dem Ende des Vertrags.
- Wir verschaffen uns nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen, wie es zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist. Unsere Mitarbeiter sehen Gesprächsinhalte nur ein, wenn es für Einrichtung, Support, Fehlerbehebung oder auf Wunsch des Berufsgeheimnisträgers nötig ist; jeder Zugriff wird protokolliert.
- Wir nutzen die Geheimnisse nicht für eigene Zwecke und geben sie nur weiter, soweit es für den Dienst nach Ziffer 4 erforderlich ist oder der Berufsgeheimnisträger zustimmt.
3. Belehrung über die strafrechtlichen Folgen
Der Berufsgeheimnisträger weist uns darauf hin, und wir nehmen zur Kenntnis:
- Wer als mitwirkende Person ein fremdes Geheimnis, das ihm bei der Ausübung oder bei Gelegenheit seiner Tätigkeit bekannt geworden ist, unbefugt offenbart, macht sich nach § 203 Abs. 4 Satz 1 StGB strafbar. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, bei Handeln gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht nach § 203 Abs. 6 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe. Das unbefugte Verwerten eines fremden Geheimnisses ist nach § 204 StGB strafbar.
- Strafbar macht sich nach § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 StGB auch, wer als mitwirkende Person eine weitere mitwirkende Person einsetzt, ohne dafür Sorge getragen zu haben, dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet wurde, wenn diese ein Geheimnis unbefugt offenbart.
- Für uns als mitwirkende Person kann ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53a StPO bestehen; über dessen Ausübung entscheidet der Berufsgeheimnisträger.
4. Einsatz weiterer Dienstleister
- Der Berufsgeheimnisträger ist damit einverstanden, dass wir die in Anlage 2 zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung genannten Unterauftragsverarbeiter einsetzen, soweit sie für die von ihm genutzten Funktionen nötig sind. Für neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter gilt Ziffer 8 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
- Wir verpflichten Personen, die wir einsetzen, in Textform zur Verschwiegenheit und belehren sie über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung. Bei Unterauftragsverarbeitern, die Geheimnisse zur Kenntnis nehmen können, sorgen wir für eine vertragliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Große Anbieter verwenden dafür einheitliche Vertragsbedingungen (Vertraulichkeitsklauseln in ihren Auftragsverarbeitungsverträgen), die keine ausdrückliche Belehrung über das deutsche Strafrecht enthalten; wir weisen sie auf die Vertraulichkeit der Daten hin, soweit das möglich ist.
- Einzelne Verarbeitungsschritte finden außerhalb der EU statt, insbesondere in den USA (KI-Sprachmodell, Teile der Spracherkennung und Sprachausgabe; WhatsApp und SMS, wenn eingeschaltet). Nach § 43e Abs. 4 BRAO, § 62a Abs. 4 StBerG und vergleichbaren Regeln dürfen Berufsgeheimnisträger Dienstleistern im Ausland den Zugang zu Geheimnissen nur eröffnen, wenn der dortige Schutz der Geheimnisse dem Schutz im Inland vergleichbar ist, es sei denn, der Schutz der Geheimnisse gebietet dies nicht. Diese Prüfung obliegt dem Berufsgeheimnisträger. Wir stellen ihm dafür die Angaben in Anlage 2 und auf Anfrage die Vertragsbedingungen der Anbieter zur Verfügung.
5. Empfohlene Einstellungen
Für Berufsgeheimnisträger sind in den Branchenvorlagen voreingestellt: keine Aufzeichnung von Gesprächen und kein WhatsApp. Wir empfehlen außerdem:
- eine kurze Löschfrist (30 Tage),
- in den Anliegen nur die Angaben abzufragen, die für den Rückruf oder Termin nötig sind, und keine Einzelheiten zu Beschwerden, Diagnosen oder Rechtsfragen,
- Sperrthemen festzulegen, zu denen Marco nichts sagt, etwa medizinische oder rechtliche Einschätzungen,
- E-Mails nur als Entwurf zur Freigabe anlegen zu lassen und keine Patienten- oder Mandantenakten in das Wissen zu laden,
- Benachrichtigungen nur an Personen zu senden, die selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Der Berufsgeheimnisträger entscheidet über seine Einstellungen selbst und bleibt dafür verantwortlich, dass die Nutzung mit seinem Berufsrecht vereinbar ist.
6. Anfragen von Behörden und Gerichten
Verlangt eine Behörde oder ein Gericht Daten des Berufsgeheimnisträgers von uns, informieren wir ihn unverzüglich, soweit das rechtlich zulässig ist, und geben Daten nur heraus, wenn wir dazu verpflichtet sind. Wir weisen dabei auf eine mögliche Beschlagnahmefreiheit und ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht hin.
7. Laufzeit und Rangfolge
- Diese Vereinbarung gilt für die Dauer des Vertrags über Hallo Marco. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt darüber hinaus unbefristet.
- Sie geht dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung und den AGB vor, soweit es um den Schutz der Geheimnisse geht. Es gilt deutsches Recht. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.