Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bavarian Valley UG (haftungsbeschränkt) für den Dienst Hallo Marco. Fassung 1.2, Stand 27. Oktober 2026.

§ 1 Geltungsbereich, nur für Unternehmer

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Dienst Hallo Marco zwischen der Bavarian Valley UG (haftungsbeschränkt), Passauer Str. 21, 81369 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 313613 („Bavarian Valley“, „wir“), und ihren Kunden („Kunde“).
  2. Hallo Marco richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließen wir nicht. Mit der Registrierung oder Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließt. Wir dürfen dafür geeignete Nachweise verlangen, etwa einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Stellt sich heraus, dass der Kunde Verbraucher ist oder falsche Angaben gemacht hat, dürfen wir den Vertrag fristlos kündigen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor.
  4. Bestandteile des Vertrags sind in dieser Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, die Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger (soweit abgeschlossen), der Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit seinen Anlagen, diese AGB und die Leistungsbeschreibung mit den Tarifen, wie sie bei Vertragsschluss auf hallomarco.de/preise und in der Anwendung angezeigt werden.

§ 2 Leistungen

  1. Hallo Marco ist ein KI-Assistent, den wir als Software-as-a-Service über das Internet bereitstellen. Er nimmt im Namen des Kunden Anrufe an und kann, soweit freigeschaltet, Nachrichten über WhatsApp, E-Mail und einen Chat auf der Website des Kunden beantworten. Er antwortet auf Grundlage des Wissens, das der Kunde hinterlegt, nimmt Anliegen auf, bietet Termine an und trägt sie ein, legt Rückruf-Aufgaben mit Zusammenfassung an und benachrichtigt das Team des Kunden.
  2. Den genauen Umfang beschreiben die Leistungsbeschreibung und der gewählte Tarif. Funktionen, die als „in Kürze“ oder auf andere Weise als noch nicht verfügbar gekennzeichnet sind, schulden wir erst, wenn wir sie für den Kunden freischalten. Wir entwickeln den Dienst weiter und dürfen ihn ändern, solange die vereinbarten Hauptleistungen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Fällt eine wesentliche Funktion weg, informieren wir mindestens sechs Wochen vorher; der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
  3. Rufnummern: Für die Anrufannahme stellen wir dem Kunden Rufnummern zur Nutzung bereit. Die Rufnummern bleiben Nummern von Bavarian Valley bzw. unseres Telefonie-Anbieters; der Kunde erhält ein Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Eine Übertragung (Portierung) zum Kunden oder zu einem anderen Anbieter ist nicht geschuldet. Nach Vertragsende oder Rückgabe sperren wir eine Rufnummer 30 Tage und vergeben sie danach neu. Leitet der Kunde seine eigene Rufnummer zu Hallo Marco um, richtet er die Umleitung bei seinem Telefonanbieter selbst ein und trägt dessen Kosten.
  4. Für einzelne Funktionen nutzt Hallo Marco Dienste Dritter, etwa öffentliche Telefonnetze, WhatsApp (Meta), den Kalender oder das Postfach des Kunden bei Google oder Microsoft. Für die Verfügbarkeit und die Bedingungen dieser Dienste sind deren Anbieter verantwortlich. Wo der Kunde ein eigenes Konto bei einem solchen Anbieter verbindet, gelten zusätzlich dessen Bedingungen im Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter.
  5. Hallo Marco ist kein Notrufdienst. Erkennt Marco einen Notfall, nennt er die Notfallnummer des Kunden oder die 112 und benachrichtigt den Kunden nach dessen Einstellungen. Eine Gewähr, dass Notfälle erkannt oder Benachrichtigungen rechtzeitig wahrgenommen werden, übernehmen wir nicht.

§ 3 Vertragsschluss, Konto

  1. Ein Vertrag kommt auf einem von zwei Wegen zustande: (a) Der Kunde registriert sich in der Anwendung unter app.hallomarco.com, stimmt diesen AGB, der Datenschutzerklärung und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu und bucht einen Tarif; der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung oder der Freischaltung des Tarifs zustande. (b) Nach einem Demo-Gespräch legen wir das Konto an und senden eine Einladung; der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Einladung annimmt, den genannten Dokumenten zustimmt und einen Tarif bucht.
  2. Eine kostenlose Testphase gibt es nicht. Die öffentliche Demo-Nummer dient nur zum Ausprobieren und begründet keinen Vertrag.
  3. Registrierungen, deren E-Mail-Adresse nicht innerhalb von 48 Stunden bestätigt wird, löschen wir.
  4. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt den Zugang angemessen (wir empfehlen Passkey oder Zwei-Faktor-Anmeldung) und lädt nur Personen ein, die für ihn tätig sind. Er ist für Handlungen der von ihm eingeladenen Nutzer verantwortlich wie für eigene. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er uns unverzüglich.
  5. Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext; die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist unter hallomarco.de/agb abrufbar, die Zustimmung zu jeder Fassung speichern wir im Konto.

§ 4 Preise, Kontingente, Abrechnung

  1. Es gelten die Preise des gebuchten Tarifs laut Preisliste bei Vertragsschluss. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Tarife beginnen bei 199 € (Solo), 299 € (Pro) und 499 € (Enterprise) im Monat. Individuelle Leistungen und Sonderwünsche vereinbaren wir gesondert und berechnen sie zusätzlich.
  2. Jeder Tarif enthält je Abrechnungszeitraum (ein Monat) ein Kontingent an Minuten sowie eine Zahl an Personen und Rufnummern laut Preisliste. Das Minutenkontingent gilt für alle Kanäle (Telefon, E-Mail, Website-Chat, WhatsApp, SMS). Nicht verbrauchte Kontingente verfallen am Ende des Abrechnungszeitraums und werden nicht übertragen oder erstattet.
  3. Gesprächsminuten: Gezählt wird jedes Gespräch von der Annahme durch Hallo Marco bis zum Ende, einschließlich der Pflicht-Hinweise, und zwar je Gespräch auf die nächste volle Minute aufgerundet (je angefangene Minute). Stellt Marco ein Gespräch auf Wunsch des Kunden live zu einer Person durch, zählt die Zeit ab dem Wählen bis zum Ende des durchgestellten Gesprächs zusätzlich in vollem Umfang gegen das Kontingent.
  4. Nachrichten: Nachrichten rechnen wir in Minuten gegen das Kontingent: jede Antwort, die Marco per E-Mail oder WhatsApp sendet, mit 0,2 Minuten, jedes Gespräch im Website-Chat mit 0,5 Minuten und jede SMS mit 1 Minute. Benachrichtigungen an Personen des Kunden per Push oder E-Mail zählen nicht.
  5. Zusatzpakete: Der Kunde kann Minutenpakete zum jeweils angezeigten Preis nachkaufen, bei Vertragsschluss: 30 Minuten für 25 €, 60 für 45 € und 150 für 75 € (jeweils netto). Pakete werden nach dem Kontingent des Tarifs verbraucht und verfallen nicht, solange der Vertrag läuft; bei Vertragsende verfallen sie ohne Erstattung. Schaltet der Kunde den automatischen Nachkauf ein, kaufen wir das gewählte Paket, sobald das Restguthaben unter die angezeigte Schwelle fällt, höchstens so oft je Abrechnungszeitraum wie in der Anwendung angegeben.
  6. Ist das Kontingent einschließlich Paketen verbraucht, nimmt Hallo Marco keine neuen Gespräche mehr an und sendet keine Antworten mehr; Anrufer hören eine kurze Ansage, Chat-Besucher können einen Rückrufwunsch hinterlassen. Wir benachrichtigen den Kunden.
  7. Die Tarifgebühr ist monatlich im Voraus fällig, Zusatzpakete und weitere Rufnummern mit dem Kauf. Die Zahlung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister mit den in der Anwendung angebotenen Zahlungsarten. Rechnungen stellen wir elektronisch bereit.
  8. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 BGB). Wir dürfen den Dienst nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens zehn Tagen sperren, bis der offene Betrag bezahlt ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  9. Preisänderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin. Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich, ein Wechsel in einen niedrigeren zum nächsten Abrechnungszeitraum.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung erfolgt in der Anwendung oder in Textform (E-Mail an kontakt@hallomarco.de genügt).
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung von mehr als einer Monatsgebühr länger als 30 Tage in Verzug ist, Hallo Marco trotz Abmahnung rechtswidrig nutzt oder Pflichten nach § 6 schwerwiegend verletzt.
  3. Bereits gezahlte Gebühren für einen laufenden Abrechnungszeitraum werden bei einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig erstattet.

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde nutzt Hallo Marco nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er ist für die Inhalte verantwortlich, die er hinterlegt (Wissen, vorbereitete Antworten, Anliegen, Begrüßung), und hält sie richtig und aktuell. Er darf nur Inhalte hinterlegen und nur Websites einlesen lassen, an denen er die erforderlichen Rechte hat.
  2. KI-Hinweis: Hallo Marco teilt Anrufern und Schreibenden zu Beginn mit, dass sie mit einem KI-Assistenten sprechen oder schreiben. Dieser Hinweis lässt sich nicht abschalten. Der Kunde wird ihn weder umgehen noch Marco als Menschen ausgeben oder ausgeben lassen. Im Sinne der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) sind wir Anbieter von Hallo Marco und gestalten den Dienst so, dass die Transparenzpflicht nach Art. 50 Abs. 1 erfüllt wird; der Kunde ist Betreiber und nutzt den Dienst entsprechend.
  3. Aufzeichnung: Ob Gespräche aufgezeichnet werden, entscheidet der Kunde in den Einstellungen. Vor dem Beginn einer Aufzeichnung hört der Anrufer einen Hinweis. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für Aufzeichnungen eine Rechtsgrundlage besteht, und schaltet die Aufzeichnung aus, wo sie nicht zulässig ist oder seinen Berufspflichten widerspricht. Das Gleiche gilt für das Speichern von Gesprächstexten und Zusammenfassungen.
  4. Datenschutz: Der Kunde ist für die Daten seiner Anrufer, Kunden und Beschäftigten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er informiert sie nach Art. 13 und 14 DSGVO, etwa mit unserem Textbaustein für die Datenschutzerklärung, und wählt eine passende Löschfrist (30, 90 oder 365 Tage).
  5. Berufsgeheimnisträger: Unterliegt der Kunde einer beruflichen Schweigepflicht (zum Beispiel als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notar), schließt er vor der Nutzung die Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger ab. Er prüft eigenverantwortlich, ob die Nutzung mit seinem Berufsrecht vereinbar ist, und wählt die dafür nötigen Einstellungen. Die Branchenvorlagen für solche Berufe schalten Aufzeichnung und WhatsApp standardmäßig aus.
  6. Kontaktaufnahme durch den Kunden: Hallo Marco ist für eingehende Anfragen gebaut. Erinnerungen und andere Nachrichten, die der Kunde von sich aus an seine Kunden senden lässt, verschickt er nur, wenn die Empfänger eingewilligt haben oder eine andere Rechtsgrundlage besteht (insbesondere § 7 UWG). Werbung über Hallo Marco ist nicht erlaubt.
  7. Verboten ist jede Nutzung, die Rechte Dritter verletzt, Menschen täuscht oder schädigt, gegen die Nutzungsrichtlinien unserer KI- und Telefonie-Anbieter verstößt oder die Sicherheit des Dienstes gefährdet. Dazu gehören etwa das Ausprobieren von Sicherheitslücken, das automatisierte Erzeugen von Anrufen oder Nachrichten und der Versuch, Marco zu Inhalten zu bringen, die rechtswidrig sind.
  8. Der Kunde hält einen Weg vor, auf dem seine Anrufer ihn auch ohne Hallo Marco erreichen können, soweit das für ihn rechtlich oder tatsächlich nötig ist, insbesondere für dringende Fälle.
  9. Verletzt der Kunde diese Pflichten, dürfen wir einzelne Funktionen oder den Zugang vorübergehend sperren, soweit das zur Abwehr von Schäden oder Rechtsverstößen erforderlich ist. Wir informieren den Kunden darüber und heben die Sperre auf, sobald der Grund entfällt.

§ 7 Antworten des KI-Assistenten

  1. Marco erzeugt Antworten mit einem KI-Sprachmodell auf Grundlage des Wissens und der Einstellungen des Kunden. Er ist angewiesen, nur aus diesem Wissen zu antworten und offene Fragen als Rückruf weiterzugeben. Trotzdem können KI-Antworten unvollständig, missverständlich oder falsch sein. Gesprochenes kann falsch erkannt werden.
  2. Marco gibt keine medizinische, rechtliche, steuerliche oder andere fachliche Beratung und macht keine verbindlichen Zusagen zu Preisen, Leistungen oder Fristen, es sei denn, der Kunde hat diese Angaben ausdrücklich als Wissen hinterlegt. Verbindliche Entscheidungen trifft der Kunde. Der Kunde prüft Zusammenfassungen, Termine und Rückruf-Aufgaben und reagiert auf sie.
  3. Für Erklärungen, die Marco auf Grundlage der Inhalte und Einstellungen des Kunden abgibt, ist im Verhältnis zu dessen Kunden der Kunde verantwortlich. Für Fehler, die auf einer Pflichtverletzung durch uns beruhen, haften wir nach § 10.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Support

  1. Wir streben eine Verfügbarkeit der Anrufannahme und der Anwendung von 99 % im Monatsmittel an. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsarbeiten, die wir nach Möglichkeit nachts und am Wochenende durchführen, sowie Störungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, etwa in öffentlichen Telefon- und Datennetzen oder bei Diensten Dritter nach § 2 Abs. 4.
  2. Notwendige Sicherheitsupdates dürfen wir jederzeit einspielen, auch ohne Vorankündigung.
  3. Support leisten wir per E-Mail an kontakt@hallomarco.de an Werktagen (Montag bis Freitag, außer bayerische Feiertage) in der Regel innerhalb eines Werktags. Auf Wunsch des Kunden und zur Fehlerbehebung dürfen unsere Mitarbeiter im Konto des Kunden arbeiten; jeder solche Zugriff wird protokolliert.

§ 9 Mängel

  1. Wir stellen Hallo Marco in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Wir beheben Mängel in angemessener Frist.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den Einschränkungen in § 10.
  3. Das Recht zur Minderung ist für Zeiträume ausgeschlossen, in denen die Verfügbarkeit nach § 8 Abs. 1 eingehalten ist. Das Recht zur Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB setzt voraus, dass wir eine angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos verstreichen ließen.

§ 10 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, je Schadensfall und insgesamt je Vertragsjahr höchstens auf die Gebühren, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat, mindestens jedoch auf 2.500 €.
  3. Für den Verlust von Daten haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung aus unseren regelmäßigen Datensicherungen erforderlich gewesen wäre.
  4. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für entgangene Aufträge, Umsätze und Gewinne aufgrund nicht angenommener Anrufe oder fehlerhafter KI-Antworten, soweit diese nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt; für den Ausgleich zwischen uns und dem Kunden gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 11 Freistellung

Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er Hallo Marco rechtswidrig nutzt, Rechte Dritter an hinterlegten Inhalten verletzt oder eine erforderliche Rechtsgrundlage, Einwilligung oder Information gegenüber seinen Anrufern, Kunden oder Beschäftigten nicht eingeholt bzw. erteilt hat, und trägt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wir informieren den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmen die Verteidigung mit ihm ab.

§ 12 Rechte an Software und Inhalten

  1. Wir räumen dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, Hallo Marco im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Software, Vorlagen und Texte von Hallo Marco bleiben unser Eigentum bzw. das unserer Lizenzgeber.
  2. Der Kunde räumt uns an seinen Inhalten die Rechte ein, die wir benötigen, um den Dienst für ihn zu erbringen, insbesondere zum Speichern, Verarbeiten, Durchsuchen und Wiedergeben. Wir nutzen Inhalte und Gesprächsdaten des Kunden nicht, um eigene oder fremde KI-Modelle zu trainieren. Unsere KI-Anbieter verwenden die über ihre Programmierschnittstellen übermittelten Daten nach ihren Bedingungen nicht zum Training.
  3. Wir dürfen Nutzungsdaten ohne Personenbezug und ohne Inhalte, etwa Zahl und Dauer von Gesprächen, auswerten, um den Dienst zu betreiben, abzurechnen und zu verbessern.
  4. Wir nennen den Kunden nur mit seiner vorherigen Zustimmung als Referenz.

§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, dem der Kunde bei Vertragsschluss zustimmt. Für Daten, die wir als eigener Verantwortlicher verarbeiten, gilt unsere Datenschutzerklärung.
  2. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Gesprächsinhalte, vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die rechtmäßig von Dritten stammen oder die offengelegt werden müssen, weil Gesetz, Gericht oder Behörde es verlangen.

§ 14 Vertragsende, Export, Löschung, Anbieterwechsel

  1. Mit dem Vertragsende sperren wir den Zugang bis auf Export, Löschung und Abrechnung. Der Kunde kann seine Daten (Gespräche mit Nachrichten, Rückruf-Aufgaben, Kontakte, Termine und Terminarten, Anliegen, E-Mail-Entwürfe, Wissen als Text mit Quelle, Einstellungen und Verbrauch) jederzeit vor und bis 30 Tage nach dem Vertragsende in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren (ZIP-Archiv mit JSON-Dateien). Ein Export bleibt sieben Tage abrufbar und kann erneut erstellt werden. Der Export ist kostenlos.
  2. Mit dem Vertragsende und noch einmal eine Woche vor der Löschung senden wir dem Kunden eine E-Mail mit einem Link zum Export. 30 Tage nach dem Vertragsende löschen wir alle Daten des Kunden einschließlich des Wissens unwiderruflich, auf Wunsch des Kunden auch früher. In unseren Datensicherungen sind gelöschte Daten nach weiteren höchstens 14 Tagen nicht mehr enthalten. Rechnungen und Buchungsbelege bewahren wir nach den gesetzlichen Fristen auf.
  3. Möchte der Kunde zu einem anderen Anbieter wechseln oder seine Daten in eigene Systeme übertragen, unterstützen wir ihn nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act): Die Kündigungsfrist nach § 5 beträgt höchstens einen Monat; auf Verlangen des Kunden bleibt der Dienst nach der Kündigung für einen Übergangszeitraum von bis zu 30 Tagen nutzbar, gegen Fortzahlung der anteiligen Tarifgebühr; danach stehen die Daten mindestens 30 Tage zum Export bereit. Für den Wechsel berechnen wir keine Entgelte. Einstellungen, die nur in Hallo Marco Sinn ergeben (etwa Branchenvorlagen), sind nicht Teil der Übertragung, soweit sie nicht als exportierbare Daten genannt sind.

§ 15 Änderungen dieser AGB

Wir dürfen diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa geänderte Gesetze oder Rechtsprechung, neue Funktionen oder Änderungen bei unseren Anbietern, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Wir teilen Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; darauf weisen wir in der Mitteilung hin. Widerspricht er, gilt die bisherige Fassung weiter; beide Seiten können den Vertrag dann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Änderungen der Hauptleistungen und der Preise richten sich nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 9.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  3. Erklärungen zum Vertrag bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
  4. Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
  5. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  6. Diese AGB gibt es auch in englischer Übersetzung. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.